Fahrschulprüfungen
Theorieprüfung
Voraussetzung:
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
- Mindestalter erreicht (frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse)
- Prüfauftrag durch die zuständige Führerscheinstelle erteilt (nach vorangegangener Antragstellung)
- Prüfungsvorbereitung (mit Lehrbuch und/oder auf dem elektronischen Weg, zum Beispiel mit "Theo")
Praktische Prüfung
Voraussetzung:
- bestandene Theorieprüfung
- alle erforderlichen Sonderfahrten absolviert
- Mindestalter erreicht (frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse)